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    • Regeln (AGB)

      Regeln der Veranstaltung
      Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

      die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch (nachfolgend Teilnehmer) und der GyBraLAN:RE (nachfolgend Veranstalter genannt). Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt.
      Vielen Dank für eurer Verständnis!

    • §1 Bezahlung und Warteliste
        Die Anmeldung wird direkt nach der Ankündigung per Rundmail freigeschaltet.
        Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
        Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden.
        Bis zur Überweisung des Unkostenbeitrags ist noch kein Platz reserviert. Eine Abendkasse wird nur eingerichtet, wenn es noch freie Plätze gibt und nur so lange der Vorrat reicht.
        Freie Plätze gibt es ebenfalls nur, so langer der Vorrat reicht. Dabei gilt: Erst nach Bezahlung erhält man den Status "Bezahlt" und hat Anspruch auf einen Sitzplatz. Eingehende Überweisungen werden der Reihe nach freigeschaltet, bei mehreren Überweisungen zählt nur das Datum und die Uhrzeit des Zahlungseinganges, nicht der Absendezeitpunkt.
        Sollten bei Zahlungseingang bereits weniger Plätze zur Verfügung stehen, als durch den Unkostenbeitrag bezahlt werden, kommen die übrigen Plätze auf eine Warteliste oder bekommen die Möglichkeit, ihre Zahlung zurückfordern.

    • §2 Teilnahme minderjähriger Personen
        Das Mindestalter, um an der Party teilnehmen zu können, beträgt 18 Jahre.

    • §3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
        Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.

    • §4 Rücktritt durch den Teilnehmer
        Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten Überweisungsschluß überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen, können bis zum festgesetzten Abmeldeschluß schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis vier Wochen vor der Lanparty ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.

    • §5 Haftung der Teilnehmer
        Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
        Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.

    • §6 Nutzung von Software
        Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.

    • §7 Allgemeines Verhalten
        Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten.
        Der Veranstalter hat das Hausrecht.

    • §8 Verhalten im Netzwerk
        Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist aussschliesslich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.
        Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluß ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
        Die Nutzung des bereitgestellten Internetanschlusses ist beschränkt auf das legale Surfen und den Betrieb von Spieleclients-Plattformen. Jeglicher Versuch des Mißbrauchs, insbesondere das Öffnen, Bereitstellen und Herunterladen von illegalen Inhalten führt zu sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung.
        Es gelten gesetzliche Vorschriften.

    • §9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks
        Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.

    • §10 Rauschmittel
        Das Mitbringen und Trinken von jedweden alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung und auf dem GESAMTEN Gelände nicht gestattet. Das gilt auch für Rauchen! Drogenkonsum jeglicher Art ist selbstverständlich strengstens untersagt.
        Es gelten gesetzliche Vorschriften.

    • §11 Gesundheitliche Schäden
        Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.

    • §12 Werbung / Handel
        Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben.
        Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.

    • §13 Turniere und Preisvergabe
        Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.

    • §14 Abfall
        Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.

    • §15 Foto- bzw. Filmeaufnahmen
        Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch uns oder durch uns beauftragte Dritte angefertigt. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden.

        Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Ersteller darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden, soweit es im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten liegt.

        Teilnehmer und Besucher willigen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.

        Mit der Bestellung von Eintrittskarten oder der Teilnahme auf Grund einer kostenfreien Einladung erklärt der Veranstaltungsteilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten, einschließlich in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.

    • §16 Haftung durch den Veranstalter
        Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
        Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.

    • §17 Änderungen der AGBs
        Sollte der Veranstalter Änderungen an den AGBs vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen AGBs einverstanden sein, wird ihnen auf wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.

    • §18 Gültigkeit der AGBs
        Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Mißachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
        Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.


      Das GyBraLAN:RE Orga-Team
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